Technische
Argumente:
- Social Software genügt nicht den Datenschutzanforderungen.
- Social Software entspricht nicht den Anforderungen der IT-Sicherheit.
- Social Software unterstützt das Berechtigungssystem nicht ausreichend.
- System hat keine geeigneten Schnittstellen in die bestehende Infrastruktur.
- Systeme können Inhalte nicht barrierefrei darstellen.
Aus
Sicht der IT (Infrastrukur, Sicherheit, Governance, etc.) sind diese
Punkte allesamt relevant und wichtig zu beantworten. Pauschale
Aussagen haben keine Existenzberechtigung. Die Systeme der
verschiedenen Anbieter sind im Einzelfall auf Datenschutz, Sicherheit
und Schnittstellen zu analysieren.
Auch darf nicht der Fehler
begangen werden, Diskussionen zum Datenschutz, die z.B. Facebook
anheften, pauschal auf andere Systeme zu übertragen. Dennoch sind
dies gewichtige Kritikpunkte, die in keiner Systemanalyse fehlen
dürfen.
Insbesondere bei Anbietern aus Drittländern, zu denen
bekanntlich auch die USA gehören, ist ein besonderes Augenmerk auf
das Thema Datenschutz zu legen. Gerade amerikanische Anbieter sind
hier von den, in Deutschland gültigen Datenschutzanforderungen,
oftmals überfordert.
Auch wem die barrierefreie Darstellung wichtig
ist, sollte dies entsprechend im Pflichtenheft aufnehmen und
hinterfragen. Viele Anbieter haben hier erheblichen Nachholbedarf und
es sind entsprechende Entwicklungsarbeiten zu leisten. Auch namhafte
Produkte wie z.B. Jive können hier nicht glänzen.
Alle
technisch orientierten Argumente können spezifiziert und in der
Leistungsbeschreibung oder einem Pflichtenheft aufgenommen,
analysiert und beurteilt werden.
Ergänzen Sie weitere Argumente gerne über die Kommentarfunktion!
Arnd Walendy